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Ämter & Ansprechpartner

Behördenwegweiser für Masserberg

Behördenwegweiser für Masserberg
Maus mit Mausrad

Bürgermeister

Herr Wagner

Foto Bürgermeister
Kontakt über die Gemeindeverwaltung

Sekretariat / allgemeine Verwaltung

Frau Schmidt
Frau Mehner

Öffnungszeiten (für alle Einrichtungen, außer Einwohnermeldeamt)

Montag

  • 09.00 Uhr - 11.00 Uhr
    13.30 Uhr - 15.30 Uhr

Dienstag

  • 09.00 Uhr - 11.00 Uhr
    13.30 Uhr - 15.30 Uhr

Donnerstag

  • 09.00 Uhr - 11.00 Uhr
    13.30 Uhr - 18.00 Uhr
Gemeindeverwaltung Masserberg
Hauptstraße 37
98666Masserberg
  • 036870 - 57028
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Büro Hauptamt

Frau Mehner

  • allgemeine Verwaltungsaufgaben
  • Projektkoordination "Gesundheitszentrum"
  • Sitzungsdienst
  • Wahlen
  • Friedhofsverwaltung
    OT Fehrenbach/OT Schnett/ 
    OT Heubach/OT Einsiedel
  • 036870 - 57028
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Hauptamt

Frau Traut

  • allgemeine Verwaltungsaufgaben
  • Gremienarbeit
  • Sonderaufgaben für den Bürgermeister
  • Satzungsrecht
  • Rechtsangelegenheiten
  • Widerspruchsbearbeitung
  • Vorbereitung für Grundsatzangelegenheiten
  • 036870 - 57028
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Einwohnermeldeamt

Rathaus der Gemeinde Schleusegrund
Eisfelder Straße 11
98667 Schönbrunn
Frau Blaurock

Öffnungszeiten (nur Einwohnermeldeamt):
Kundenbesuche sind nur nach Terminvereinbarung möglich!

Nehmen Sie daher vorab telefonisch oder online Kontakt auf!

Bitte sehen Sie davon ab, die Meldebehörde ohne Termin aufzusuchen.

Aufgabenbereich

  • An- & Abmeldungen
  • Melde- & Aufenthaltsbescheinigungen
  • Ummeldung des Wohnsitzes innerhalb der Gemeinde
  • Personalausweise, Reisepässe, Kinderausweise
  • Anträge Führungszeugnis
  • Untersuchungsberechtigungsscheine
  • Anträge Gewerbezentralregister (Auskunft)
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Polizei / Kontaktbereichsbeamter

Herr Walter

  • Anzeigenaufnahme
  • Auskunftserteilung
  • Verkehrsordnungswidrigkeiten

    Sprechzeiten:
    bitte telefonisch vereinbaren
  • 03685 - 778199
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Ordnung & Sicherheit

Herr Rößler

  • Genehmigung von Sondernutzungen (Plakatierung, Gerüste, Container)
  • Anzeigenaufnahme von Ordnungswidrigkeiten
  • Antrag Fällen von Bäumen

  • Straßenverkehrsangelegenheiten
  • Anmeldung & Genehmigung öffentlicher Veranstaltungen
  • Antrag & Genehmigung von Lagerfeuern
  • Erteilung und Verlängerung von Fischereischeinen
  • Ausstellen von Feuerwehrausweisen
  • Bearbeitung von Schadensfällen / Versicherungsfragen
  • Fundbüro / Fundsachen
  • Marktwesen - Standgebühr
  • 036870 - 57028
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Bauverwaltung

Herr Rudolph

  • Grunderwerb und Veräußerung, Vermögenszuordnung
  • Bauvoranfragen und Formulare Bauanträge
  • Bauleitplanung und städtebauliche Ordnung
  • Erschließungs- und Ausbaubeiträge
  • Straßenbau
  • Liegenschaften
  • Kataster- und Grundbuchangelegenheiten
  • Zuteilung Hausnummer und Straßenbezeichnungen
  • Pachten
  • projektbezogene Fördermittelanträge
  • 036870 - 57028
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Bauprojekte

Herr Wohlleben

  • Bauprojekte
  • Projekt "Gesundheitszentrum"
  • 036870 - 57028
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Kämmerei

Frau Schneider

  • Haushaltsplanung und -führung
  • Zuschuss- und Fördermittelbeantragung
  • Anträge auf Ratenzahlung, Stundung, Erlass
  • Kindertagesstättenplanung
  • Spendenbescheinigungen
  • 036870 - 57028
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Steuern / Abgaben

Frau Adam

  • Gewerbesteuer
  • Grundsteuer
  • Hundesteuer
  • Abwasser/ Fäkalien
  • 036870 - 57028
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Kasse

Frau Enders

  • Mieten/ Pachten
  • Mahn-, Vollstreckungs- und Insolvenzangelegenheiten
  • Rechnungslegung / -zahlungen
  • Absicherung der Kassenstunden

  • 036870 - 57028
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FTAPI - SICHERE KOMMUNIKATION

FTAPI - SICHERE KOMMUNIKATION

Der Datenschutz wird immer wichtiger. Eine "normal" versendete Email ist wie eine Postkarte einzustufen. Oft werden - auch seitens der Bürgerinnen und Bürger -  jedoch sensible Daten über diese ungeschützte Art der Kommunikation hin- und hergesendet. Aus diesen Gründen bietet die Gemeinde Masserberg ab sofort allen Bürgerinnen und Bürgern, allen Firmen, Vereinen und Organisationen an, wenn sensible Daten übertragen werden sollen, diese über eine verschlüsselte Email der Gemeinde zuzusenden. Sie müssen hierzu nur den entsprechenden Link bei dem jeweiligen Sachbearbeiters auswählen und mit wenigen Klicks können Sie relativ schnell und unkompliziert sicher Emails mit oder ohne Anhänge an die Gemeinde verschlüsselt übersenden.

Durch die Lösung SecuTransfer der FTAPI Software GmbH ermöglichen wir Ihnen eine datenschutzkonforme Kommunikation zu unserer Behörde. Die Verwendung von FTAPI ist für Sie kostenfrei. Probieren Sie es aus!

Kommunikation mit der Gemeinde Masserberg

Kommunikation mit der Gemeinde Masserberg

Direkte elektronische Kommunikation mit der Gemeinde Masserberg nach § 3a Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG)

  1. Zugänge im Sinne dieser Zugangseröffnung sind die in der Internetpräsentation der Gemeinde Masserberg unter www.masserberg.de publizierten E-Mail-Adressen und Submitboxen (SecuTransfer - FTAPI).
  2. Die Gemeinde Masserberg nimmt im Rahmen der elektronischen Kommunikation Dokumente in folgenden Dateiformaten entgegen:

    - Adobe Acrobat (.pdf)
    - Microsoft Word (.doc, .docx)
    - Microsoft Excel (.xls, .xlsx)
    - JPEG-kompatible Dateien (.jpg / .jpeg)

    In allen zulässigen Formaten dürfen keine automatisierten Abläufe oder Programmierungen (so genannte Makros) verwendet werden.
  3. Die Gesamtgröße einer E-Mail incl. aller Anhänge (Attachments) ist auf eine Größe von fünf Megabyte (MB) beschränkt. Für größere Anhänge ist der Versand über die Submitboxen der jeweiligen Sachbearbeiter (SecuTransfer - FTAPI) zu verwenden.
  4. Der Datenschutzkonforme versandt Ihrer Daten kann nur durch die Nutzung der Submitboxen (SecuTransfer - FTAPI) gewährleistet werden. Daher ist dieser auch vorrangig zu verwenden.
  5. Dateien in unter Punkt 2 genannten Formaten können durch Komprimierungsprogramme in den Dateigrößen verringert (gepackt) werden. Komprimierte Dateien nimmt die Gemeinde Masserberg nur als nicht selbstentpackende ZIP-Archive (*.zip) entgegen.
    In übersandten E-Mails mit ausführbaren Dateien (z.B. *.exe, *.bat), werden diese Anhänge ungelesen gelöscht.  
  6. Bei Nutzung der Zugangseröffnung, wird das Einverständnis vorausgesetzt, dass die E-Mail auf Viren und Spam überprüft wird. E-Mails, die als Viren klassifiziert worden sind, werden ungelesen gelöscht und nicht weiter bearbeitet. Da in E-Mails, die Computerviren enthalten, in aller Regel die Absenderadressen gefälscht worden sind, erfolgt keine elektronische Rückinformation.
    Wird beim Versenden keine Virenprüfung mit einem aktuellen Virenprogramm durchgeführt, wird daher eine telefonische Rückfrage zum Eingang der Mail empfohlen.
  7. Wurde eine elektronische Kommunikation eröffnet, geht die Gemeinde Masserberg davon aus, dass die gesamte Kommunikation auf diesem Wege stattfinden kann, soweit andere Vorschriften dem nicht entgegen stehen.
  8. Soweit eine förmliche Zustellung erforderlich ist, die einen Zustellnachweis erfordert, ist dies auf elektronischem Weg derzeit nicht möglich.
  9. Bei Schriftverkehr, der nach geltendem Recht der Schriftform bedarf, ist bis auf weiteres keine elektronische Übertragungsform zugelassen. Dies gilt auch für fristgebundene Anträge und Erklärungen.
  10. Aus technischen und organisatorischen Gründen kann die Gemeinde Masserberg zurzeit noch keine elektronischen Signaturen auf Echtheit und Gültigkeit prüfen.
    Dies hat zur Folge, dass Dokumente, die einem Schriftformerfordernis unterliegen, nicht in elektronischer Form übersandt werden. Wir bitten deshalb, in diesen Fällen  die papiergebundene Kommunikation oder die elektronische Kommunikation über THEA (siehe nachfolgend) zu nutzen.
  11. Die Gemeinde Masserberg kann aus technischen und organisatorischen Gründen zurzeit keine verschlüsselten E-Mails entschlüsseln.
    Falls vertrauliche Informationen gesendet werden sollen, bitten wir, hierzu den SecuTransfer (FTAPI) zu nutzen

Wichtig

Diese Hinweise gelten nur für die Kommunikation mit der Gemeinde Masserberg und gelten nicht für Verweise auf Angebote von Dritten, wie z.B. anderen Behörden.

Sofern eine E-Mail nicht verarbeitbar ist, erfolgt eine Information durch den Empfänger. Dieser Fall kann z.B. allgemeine technische Probleme oder Abweichungen von den vorstehenden technischen Rahmenbedingungen ausgelöst werden.

Verwaltungsverfahren nach ThürVwVfG

Verwaltungsverfahren nach ThürVwVfG

Direkte elektronische Kommunikation mit der Gemeinde Masserberg nach § 3a Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG)

Direkte elektronische Kommunikation mit der Gemeinde Masserberg nach § 3a Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG)

Nach § 71e des Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetzes (ThürVwVfG) können ab dem 28.12.2009 Verwaltungsverfahren, die über die einheitliche Stelle abgewickelt werden dürfen (§ 71a ThürVwVfG) auf Wunsch des Antragstellers auch elektronisch abgewickelt werden.

Die elektronische Abwicklung erfolgt über die einheitliche Stelle (§ 71a Abs. 1 i.V.m. § 71e ThürVwVfG) bzw. direkt über die Gemeinde Masserberg (§ 71a Absatz 2 i.V.m. § 71e ThürVwVfG). Bitte nutzen Sie hierzu in beiden Fällen ausschließlich folgenden Link:

Bitte schicken Sie keine E-Mails, die mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sind, direkt an die Gemeinde Masserberg, da diese von uns nicht bearbeitet werden können.

Wir weisen in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass die Gemeinde Masserberg außerhalb der Verfahren nach § 71a ThürVwVfG den elektronischen Zugang vorerst nicht eröffnet.