Rathaus Masserberg

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Behördenwegweiser

Bürgermeister
(Herr Hablitzel)
 RathausKontakt über die Gemeindeverwaltung
buergermeisterSPAM-SCHUTZmasserberg.de
Sekretariat / allgemeine Verwaltung
(Frau Müller,
 Frau Wolfram)
Öffnungszeiten (für alle Einrichtungen, außer Einwohnermeldeamt):
Montag
    9.00 Uhr - 11.00 Uhr
  14.00 Uhr - 16.00 Uhr
Dienstag
    9.00 Uhr - 11.00 Uhr
  14.00 Uhr - 16.00 Uhr
Donnerstag
    9.00 Uhr - 11.00 Uhr
  14.00 Uhr - 19.00 Uhr
Freitag
    9.00 Uhr - 11.00 Uhr

Bauverwaltung:
Dienstag
    9.00 Uhr - 11.00 Uhr
  14.00 Uhr - 16.00 Uhr
Donnerstag
    9.00 Uhr - 11.00 Uhr
  14.00 Uhr - 19.00 Uhr

Mittwoch geschlossen
Gemeindeverwaltung Masserberg
Hauptstraße 37
98666 Masserberg

Tel.: 036870 - 5700
Fax: 036870 - 57028
gemeindeverwaltungSPAM-SCHUTZmasserberg.de
gemeindeverwaltung1SPAM-SCHUTZmasserberg.de
Hauptamt
(Herr Unger)
- interne Verwaltung
- Rechtsangelegenheiten
- Widerspruchsbearbeitung
Tel.: 036870 - 57019
Fax: 036870 - 57028
hauptamtSPAM-SCHUTZmasserberg.de
Einwohnermeldeamt
(Frau Kahle)
Öffnungszeiten (nur Einwohnermeldeamt):
Montag
    9.00 Uhr - 11.00 Uhr
Dienstag
    9.00 Uhr - 11.00 Uhr
  14.00 Uhr - 15.30 Uhr
Donnerstag
    9.00 Uhr - 11.00 Uhr
  14.00 Uhr - 18.30 Uhr
Freitag
    9.00 Uhr - 11.00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Aufgabenbereich
- An- & Abmeldungen
- Melde- &
  Aufenthaltsbescheinigungen
- Ummeldung des Wohnsitzes
  innerhalb der Gemeinde
- Personalausweise,
  Reisepässe, Kinderausweise
- Lohnsteuerkarten (Neuaus-
  stellung / ÿnderung)
- Anträge Führungszeugnis
- Untersuchungsberechtigungs-
  scheine
- Anträge Gewerbezentral-
  register (Auskunft)
Tel.: 036870 - 57013
Fax: 036870 - 57028
einwohnermeldeamtSPAM-SCHUTZmasserberg.de
Polizei / Kontaktbereichs- beamter
(Herr Köhler)
- Anzeigenaufnahme
- Auskunftserteilung
- Verkehrsordnungswidrigkeiten

Sprechzeiten:
Donnerstag   15:00 bis 18:30 Uhr 
Tel.: 036870 - 57014
Fax: 03685 - 778199
Ordnung & Sicherheit
(Herr Umlauf)
- Genehmigung von
  Sondernutzungen (Plakatierung,
  Gerüste,Container)
- Anzeigenaufnahme von
  Ordnungswidrigkeiten
- Straßenverkehrsangelegenheiten
- Anmeldung & Genehmigung
  öffentlicher Veranstaltungen
- Antrag & Genehmigung von
  Lagerfeuern
- Erteilung und Verlängerung
  von Fischereischeinen
- Ausstellen von
  Feuerwehrausweisen
- Bearbeitung von
  Schadensfällen /
  Versicherungsfragen
- Fundbüro / Fundsachen
- Marktwesen - Standgebühr
Tel.: 036870 - 57016
Fax: 036870 - 57028
ordnung.sicherheitSPAM-SCHUTZmasserberg.de
Bauverwaltung
(Frau Beez)
- Grunderwerb und
  -veräußerung, Vermögens-
  zuordnung
- Bauvoranfragen und Formulare
  Bauanträge
- Bauleitplanung und städte-
  bauliche Ordnung
- Erschließungs- und Ausbau-
  beiträge
- Straßenbau
- Liegenschaften
- Kataster- und Grundbuch-
  angelegenheiten, Boden-
  richtwerte
- Zuteilung Hausnummer und
  Straßenbezeichnungen
- Antrag zum Fällen von
  Bäumen
- Friedhofsverwaltung
  OT Schnett
Tel.: 036870 - 57017
Fax: 036870 - 57028
bauverwaltungSPAM-SCHUTZmasserberg.de
Kämmerei
(Frau Schneider)
- Haushaltsplanung und
  -führung
- Zuschuss- und Fördermittel-
  beantragung
- Anträge auf Ratenzahlung,
  Stundung, Erlass
- Kindertagesstättenplanung
- Spendenbescheinigungen
Tel.: 036870 - 57018
Fax: 036870 - 57028
kaemmereiSPAM-SCHUTZmasserberg.de
Steuern / Abgaben
(Frau Wagner)
- Gewerbesteuer
- Grundsteuer
- Hundesteuer
- Mieten / Pachten
- Mahn-, Vollstreckungs- und
  Insolvenzangelegenheiten
- Kindergartengebühren
- Abwasser / Fäkalien
- Friedhofsverwaltung
  OT Heubach
Tel.: 036870 - 57021
Fax: 036870 - 57028
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Kasse
(Frau Müller)
- Steuern und Gebühren
- Rechnungslegung / -zahlungen
- Absicherung der Kassenstunden
- ABM-Verwaltung
- Friedhofsverwaltung
  OT Fehrenbach
Tel.: 036870 - 57022
Fax: 036870 - 57028
kasseSPAM-SCHUTZmasserberg.de

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Kommunikation mit der Gemeinde Masserberg

Direkte elektronische Kommunikation mit der Gemeinde Masserberg nach § 3a Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG)

Die Übermittlung von elektronischen Dokumenten über das Internet an die Gemeinde Masserberg ist nur unter folgenden Voraussetzungen zulässig:

  1. Zugänge im Sinne dieser Zugangseröffnung sind die in der Internetpräsentation der Gemeinde Masserberg unter www.masserberg.de publizierten E-Mail-Adressen.
  2. Die Gemeinde Masserberg nimmt im Rahmen der elektronischen Kommunikation Dokumente in folgenden Dateiformaten entgegen:

    - Adobe Acrobat bis Version 6.0 (.pdf)
    - Rich Text Format (.rtf)
    - Microsoft Word bis Version 2002 (.doc)
    - Microsoft Excel bis Version 2002 (.xls)
    - nur Text-Formate (.txt)
    - JPEG-kompatible Dateien (.jpg / .jpeg)

    In allen zulässigen Formaten dürfen keine automatisierten Abläufe oder Programmierungen (so genannte Makros) verwendet werden.
  3. Die Gesamtgröße einer E-Mail incl. aller Anhänge (Attachments) ist auf eine Größe von fünf Megabyte (MB) beschränkt.
  4. Dateien in unter Punkt 2 genannten Formaten können durch Komprimierungsprogramme in den Dateigrößen verringert (gepackt) werden. Komprimierte Dateien nimmt die Gemeinde Masserberg nur als nicht selbstentpackende ZIP-Archive (*.zip) entgegen.
    In übersandten E-Mails mit ausführbaren Dateien (z.B. *.exe, *.bat), werden diese Anhänge ungelesen gelöscht.  
  5. Bei Nutzung der Zugangseröffnung, wird das Einverständnis vorausgesetzt, dass die E-Mail auf Viren und Spam überprüft wird. E-Mails, die als Viren klassifiziert worden sind, werden ungelesen gelöscht und nicht weiter bearbeitet. Da in E-Mails, die Computerviren enthalten, in aller Regel die Absenderadressen gefälscht worden sind, erfolgt keine elektronische Rückinformation.
    Wird beim Versenden keine Virenprüfung mit einem aktuellen Virenprogramm durchgeführt, wird daher eine telefonische Rückfrage zum Eingang der Mail empfohlen.
  6. Wurde eine elektronische Kommunikation eröffnet, geht die Gemeinde Masserberg davon aus, dass die gesamte Kommunikation auf diesem Wege stattfinden kann, soweit andere Vorschriften dem nicht entgegen stehen.
  7. Soweit eine förmliche Zustellung erforderlich ist, die einen Zustellnachweis erfordert, ist dies auf elektronischem Weg derzeit nicht möglich.
  8. Bei Schriftverkehr, der nach geltendem Recht der Schriftform bedarf, ist bis auf weiteres keine elektronische Übertragungsform zugelassen. Dies gilt auch für fristgebundene Anträge und Erklärungen.
  9. Aus technischen und organisatorischen Gründen kann die Gemeinde Masserberg zurzeit noch keine elektronischen Signaturen auf Echtheit und Gültigkeit prüfen.
    Dies hat zur Folge, dass Dokumente, die einem Schriftformerfordernis unterliegen, nicht in elektronischer Form übersandt werden. Wir bitten deshalb, in diesen Fällen  die papiergebundene Kommunikation oder die elektronische Kommunikation über THEA (siehe nachfolgend) zu nutzen.
  10. Die Gemeinde Masserberg kann aus technischen und organisatorischen Gründen zurzeit keine verschlüsselten E-Mails entschlüsseln.
    Falls vertrauliche Informationen gesendet werden sollen, bitten wir, hierzu die Briefpost zu verwenden.


Diese Hinweise gelten nur für die Kommunikation mit der Gemeinde Masserberg und gelten nicht für Verweise auf Angebote von Dritten, wie z.B. anderen Behörden.

Sofern eine E-Mail nicht verarbeitbar ist, erfolgt eine Information durch den Empfänger. Dieser Fall kann z.B. allgemeine technische Probleme oder Abweichungen von den vorstehenden technischen Rahmenbedingungen ausgelöst werden.

Verwaltungsverfahren nach ThürVwVfG

Nach § 71e des Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetzes (ThürVwVfG) können ab dem 28.12.2009 Verwaltungsverfahren, die über die einheitliche Stelle abgewickelt werden dürfen (§ 71a ThürVwVfG) auf Wunsch des Antragstellers auch elektronisch abgewickelt werden.

Die elektronische Abwicklung erfolgt über die einheitliche Stelle (§ 71a Abs. 1 i.V.m. § 71e ThürVwVfG) bzw. direkt über die Gemeinde Masserberg (§ 71a Absatz 2 i.V.m. § 71e ThürVwVfG). Bitte nutzen Sie hierzu in beiden Fällen ausschließlich folgenden Link: http://www.thea.thueringen.de

Bitte schicken Sie keine E-Mails, die mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sind, direkt an die Gemeinde Masserberg, da diese von uns nicht bearbeitet werden können.

Wir weisen in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass die Gemeinde Masserberg außerhalb der Verfahren nach § 71a ThürVwVfG den elektronischen Zugang vorerst nicht eröffnet.