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Blutspendetermine

DRK Blutspendedienst NSTOB - Blutspendetermine
Blutspendetermine für für den Kreis Hildburghausen ab 06.02.2012
98646 Hildburghausen, 08.02.2012
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HILDBURGHAUSEN - MARKT / BLUMO
BluMo auf dem Markt
Markt
Uhrzeit: 12:00-15:30

98646 Hildburghausen, 16.02.2012
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HILDBURGHAUSEN / DRK
DRK-Kreisverband
Seminarstraße 28
Uhrzeit: 15:30-19:00

Das Ordnungsamt informiert

Neues Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren!

Seit dem 1. September 2011 gilt in Thüringen ein neues Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren. Hierin wird geregelt, welche Auflagen und Pflichten die Halter von Tieren, vor allem von gefährlichen Tieren, zu erfüllen haben, um eine Gefahr für Menschen und Sachen weitgehend auszuschließen.

Gefährliche Tiere im Sinne dieses Gesetzes sind Tiere einer wildlebenden Art, die Menschen durch Körperkraft, Gifte oder Verhalten erheblich verletzen können und ihrer Art nach unabhängig von individuellen Eigenschaften allgemein gefährlich sind (z. B. diverse Schlangen, Skorpione, bestimmte Spinnenarten usw.). Auch Hunde der Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden gelten im Sinne dieses Gesetzes generell als gefährliche Hunde. Aber auch Hunde, die sich als bissig erwiesen haben, in aggressiver oder Gefahr drohender Weise Menschen angesprungen haben, gelten unter der gesetzlichen Einstufung als gefährliche Hunde.

Für die Haltung solch gefährlicher Tiere sind spezielle Voraussetzungen erforderlich (erforderliche Sachkunde, Volljährigkeit und die entsprechende Zuverlässigkeit sind nachzuweisen) und bedürfen der Erlaubnis der zuständigen Gemeinde, in der der Halter des gefährlichen Tieres wohnt. 

Unabhängig der Hunderasse gelten für alle Hundehalter seit dem 01.09.2011 folgende Verpflichtungen/Auflagen:

- Wer einen Hund hält ist verpflichtet, diesen auf seine Kosten dauerhaft und unverwechselbar mit einem fälschungssicheren elektronisch lesbaren Transponder nach ISO-Standard (Mikrochip) durch einen Tierarzt kennzeichnen zu lassen und der zuständigen Behörde diese Kennzeichnung anzuzeigen.
- Neben der Kennzeichnung des Hundes hat der Halter für diesen eine Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch den Hund verursachten Personen- und Sachschäden mit einer Mindestversicherungssumme in Höhe von 500.000 Euro für Personenschäden und in Höhe von 250.000 Euro für sonstige Schäden abzuschließen und aufrechtzuerhalten. Der Abschluss der geforderten Versicherung ist ebenfalls der zuständigen Behörde anzuzeigen.

Gleichzeitig ergeht an alle betroffenen und verpflichteten Tierhalter die Aufforderung, ihrer Meldepflicht im Sinne dieses Gesetzes gegenüber der Gemeinde Masserberg nachzukommen sowie die gesetzlich vorgeschriebenen Verpflichtungen strikt einzuhalten und soweit gefordert anzuzeigen. Dies hat innerhalb von 6 Monaten nach Inkrafttreten dieses Gesetzes zu erfolgen, bis spätestens zum 01.03.2012. Die Nichtbeachtung kann mit einer Geldbuße bis zu 10.000,00 € geahndet werden.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Ordnungs- bzw. Hauptamt (Tel.: 036870/57016 oder 57019 bzw. per Mail: ordnung.sicherheitSPAM-SCHUTZmasserberg.de oder hauptamtSPAM-SCHUTZmasserberg.de).

gez
Unger, Hauptamt

Neues Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren

Den aktuellen Gesetzestext zum o.g. Gesetz finden Sie unter folgenden Link: www.thueringen.de/imperia/md/content/tim/abteilung2/referat25/tiergefahrengesetz.pdf

Häufig gestellte Fragen zum Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren (ThürTierGefG):
http://www.thueringen.de/de/tim/schwerpunkte/tiergefahren/

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